Dienstag, 13. Januar 2009

10 Irrtuemer bei der Personenfreizuegigkeit.

- Bei einem „Ja“ verlieren wir () jede Möglichkeit, zu entscheiden, wie viele Menschen einwandern dürfen und welche Anforderung sie erfüllen müssen, um zu uns zu kommen; weder die Integrationswilligkeit (der Wille sich anzupassen), noch die Arbeitsmentalität noch die beruflichen Fähigkeiten dürfen eine Rolle spielen.
- Bei einem „Nein“ bleiben die Kontroll- und Beschränkungsmöglichkeiten unserer Behörden bei Einwanderungen gewahrt.
-->was freier Personenverkehr wirklich bedeutet; Seite 2

Abgesehen davon, dass bei der kommenden Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 eine verfassungswidrige Verknüpfung von zwei Vorlagen vorgenommen wurde (Ausweitung auf Rumänien / Bulgarien einerseits und Weiterführung der bisherigen Personenfreizügigkeit mit den alten 25 EU-Staaten andererseits), ist festzuhalten: Viele haben sich vorschnell für ein Ja entschieden, weil sie den Irrtümern unterliegen, die hier dargestellt sind.
Zur bevorstehenden Abstimmung zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit hat Nationalrat Luzi Stamm folgendes Argumentarium verfasst:
Auf Rumänien und Bulgarien ausweiten? 10 Irrtümer bei der Personenfreizügigkeit.
Inhaltsverzeichnis:
1. Der Irrtum, was freier Personenverkehr wirklich bedeutet; Seite 2
2. Der Irrtum des Bundesrats, Seite 3
3. Die Irrtümer der Wirtschaft; Seite 4
4. Der Irrtum, nur mit Personenfreizügigkeit könne man Arbeitskräfte holen; Seite 6
5. Der Irrtum, es brauche zur Einwanderung einen Arbeitsvertrag; Seite 7
6. Der Irrtum, so lasse sich Armut vermeiden; der Irrtum der Gewerkschaften, Seite 9
7. Der Irrtum, es gäbe keine nennenswerte Zuwanderung; Seite 12
8. Der Irrtum, Übergangsfristen würden etwas nützen; Seite 14
9. Der Irrtum, es gehe nur um Rumänien und Bulgarien; Seite 15
10. Der Irrtum, die „Bilateralen I“ würden automatisch gekündigt; Seite 16
Schlussbemerkung: Irrtum, Ideologie oder Egoismus?; Seite 18
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