Montag, 12. Januar 2009

Drohung mit dem Fallbeil.

Die Befürworter der Erweiterung der Freizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien warnen vor der Guillotine-Klausel. Bei einem Nein am 8. Februar würden alle bilateralen Teil-Verträge gekündigt. Die Wahrheit ist, dass es das automatische Fallbeil in der Erweiterungsfrage nicht gibt.
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey behauptete in einem Referat vom 10. November 2008 wörtlich:

 "Diese Bedeutung der Personenfreizügigkeit wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass mit ihr das ganze Vertragspaket der Bilateralen I steht und fällt. Denn die Personenfreizügigkeit ist mit den übrigen Abkommen I vertraglich verknüpft – wir sprechen von der sogenannten Guillotine-Klausel."
In: Mär von der Guillotine-Klausel
Dass die Bilateralen hinfällig werden, falls die Schweizer Stimmbürger deren Erweiterung im Februar ablehnen, stimme nicht, sagte Blocher gegenüber Moderator Markus Gilli. «Es gibt keine Guillotine-Klausel», so Blocher. Die bilateralen Verträge mit der EU würden nur hinfällig, wenn der Bundesrat sie bis im Mai kündigt.
baz.ch: Christoph Blocher: «Es gibt keine Guillotine!»

1 Kommentar:

  1. Auch im Abstimmungsbüchlein auf Seite 5 wird behauptet, dass bei einem Nein zur Personenfreizügigkeit die Bilateralen 1 wegfallen würden. Sogar dort wird also bewusst mit Fehlinformationen gearbeitet.

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